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   OLG Hamm, 31.01.2012 - II-1 UF 278/11   

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https://dejure.org/2012,26146
OLG Hamm, 31.01.2012 - II-1 UF 278/11 (https://dejure.org/2012,26146)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31.01.2012 - II-1 UF 278/11 (https://dejure.org/2012,26146)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31. Januar 2012 - II-1 UF 278/11 (https://dejure.org/2012,26146)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Anordnung zum Verbleib eines an einer Autismusform erkrankten Kindes bei seiner Pflegemutter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1632 Abs. 4
    Anordnung des Verbleibes eines Kindes bei seiner Pflegemutter, da eine Rückführung in den Haushalt eines Elternteils gegen den erklärten Willen des an einer Erkrankung aus dem autistischen Formenkreis leidenden Kindes dieses in seinem Werdegang eher noch weiter ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Konstant geäußerter Kindeswille zum Verbleib in einer Pflegefamilie steht Aufnahme in väterlichen Haushalt entgegen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1401
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 30.08.2005 - 1 UF 181/04

    Abwägung zwischen Erziehung des Kindes durch leibliche Eltern und Abwehr von

    Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2012 - 1 UF 278/11
    Mit Beschluss vom 30.8.2005 (1 UF 181/04 OLG Hamm = 5a F 172/03 AG Halle), welcher sich auch als Ablichtung in der Akte befindet und auf dessen Inhalt zum Vermeidung von Wiederholungen im Übrigen verwiesen wird, hat der Senat der vom Antragsteller getrennt lebenden Mutter das Sorgerecht entzogen, dies hinsichtlich des Antragstellers aber mit der Folge abgelehnt, dass er seither Inhaber der alleinigen elterliche Sorge für M ist.
  • OLG Stuttgart, 10.05.2013 - 18 UF 125/12

    Verfahren über die Herausgabe eines Pflegekindes: Voraussetzungen einer

    Bei einer Verbleibensanordnung nach § 1632 Abs. 4 FamFG sollen Pflegeeltern nur dann zur Tragung von Gerichtskosten verpflichtet werden, wenn diese die Aussichtlosigkeit des Verfahrens von vorneherein erkannt haben oder das Verfahren durch grob schuldhaftes Verhalten veranlasst haben (vgl. OLG Stuttgart FamRZ 2012, 1401).
  • OLG Hamm, 29.08.2014 - 14 UF 125/14

    Kostenentscheidung bei erfolglosem Antrag der Pflegeeltern auf Erlass einer

    Dabei kann durchaus der Gesichtspunkt berücksichtigt werden, dass die Antragsteller als Pflegeeltern keine eigenen, sondern die Interessen der betroffenen Kinder wahrnehmen (vgl. OLG Stuttgart FamRZ 2012, 1401, Juris-Rn. 13).
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